Stellungnahme zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Wien Hauptbahnhof

Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 2 Wiener Bauordnung gebe ich zum öffentlich aufliegenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7766 die nachstehende Stellungnahme ab:

Zahlreiche internationale Beispiele zeigen, dass eine monofunktionale Nutzung bzw. eine überproportionale Nutzung für Büro und Handel in Stadtentwicklungsgebieten zu Problemen in vielerlei Hinsicht führt. Für einen „funktionierenden“ Stadtteil ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen, Büro, Kultur und Freizeit unerlässlich. Darauf soll meines Erachtens im vorliegenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Bedacht genommen werden. Insbesondere die Planung der Fläche nördlich des Bahnhofs wird dem nicht gerecht.

Eine Verlagerung der Nutzungsverhältnisse zu Gunsten der Funktion „Wohnen“ ist hier unerlässlich. Die Handelsflächen sind überwiegend zum Straßenraum gerichtet anzusiedeln. Um das Gebiet als Einkaufsviertel attraktiv zu machen, müssen die vorgesehenen Baublöcke kleiner sein (zusätzliche Wege, vor allem für FußgängerInnen und RadfahrerInnen zwischen den dzt. vorgesehenen Straßen). Die vorgesehenen Gebäudehöhen müssen reduziert werden, damit das Stadtviertel von NutzerInnen positiv „erlebt“ werden kann.

Das Gebiet an der Ecke Gürtel/Arsenalstraße wäre auf Grund seiner Nähe zum Belvedere, zum Arsenal und zum „20er-Haus“ sowie seiner guten Verkehrsanbindung für eine kulturelle Nutzung sehr gut geeignet. Hierbei sollte die Erhaltung der bestehenden Bahnhofshalle zum Zwecke der Umfunktionierung zu einer Ausstellungs- und Veranstaltungshalle in Erwägung gezogen werden – dies in Zusammenhang mit einer entsprechend großen Freifläche, die verschiedene „openair- Nutzungen“ (Kulturveranstaltungen, Märkte, etc.) zulässt.

Im Bereich des Haupteingangs zum neuen Bahnhof ist eine der zu erwartenden Frequentierung des Bahnhofs entsprechende Verkehrs- und Freifläche (Busbahnhof für überregionale Busse, Straßenbahn- und Bushaltestellen, Fahrradabstellplätze, repräsentativer Vorplatz) vorzusehen. Der motorisierte Individualverkehr – Kiss&Ride-Zone – soll seitlich des Bahnhofs abgewickelt werden. In der Planung ist für eine Bevorrangung des öffentlichen bzw. des Radfahrverkehrs Vorsorge zu treffen. Die optimale Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz – insbesondere an Schnell- und Regionalbahn sowie Eisenbahn-Fernverkehr – bietet die Chance, das Planungsgebiet zu einem vorbildlichen Stadtteil im Sinne umweltverträglichen Verkehrs zu entwickeln. In allen Straßen des Planungsgebietes sind deshalb Vorkehrungen zu treffen, dass getrennte Radverkehrsanlagen in beiden Richtungen (keine Zweirichtungsradwege) möglich sind und der Durchzugsverkehr unterbunden wird (Straßenzug 6627, Schweizer-Garten-Straße). Die Stellplatzzahl für Autos sollte auf 50 % der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplatzzahl eingeschränkt werden.

Ergeht an die MA 21 B – Flächenwidmung, Rathausstraße 14 – 16, 1010 Wien

Wien, am 12.7.2006 Philip König